Um die Einhaltung des überarbeiteten INLB zu gewährleisten, sollten die Organisationen:
- Durchführung von Data Mapping und Inventarisierung:
Überprüfen und dokumentieren Sie alle Datenverarbeitungsaktivitäten innerhalb der Organisation. Ermitteln Sie die Arten der erfassten personenbezogenen Daten, die Zwecke der Verarbeitung und die Rechtsgrundlage für jede Tätigkeit.
- Aktualisierung von Datenschutzrichtlinien und -hinweisen:
Stellen Sie sicher, dass Datenschutzrichtlinien und Hinweise zur Datenerfassung die neuen Anforderungen an Transparenz und Einwilligung widerspiegeln. Legen Sie klar und deutlich dar, wie personenbezogene Daten erhoben, verwendet, gespeichert und weitergegeben werden.
- Überprüfung und Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen:
Durchführung einer gründlichen Bewertung der aktuellen Sicherheitsmaßnahmen. Umsetzung der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, wie Verschlüsselung und Zugangskontrollen, zum Schutz personenbezogener Daten.
- Erstellen Sie einen Plan zur Reaktion auf Datenverletzungen:
Entwicklung und Test eines Reaktionsplans für den Umgang mit Datenschutzverletzungen. Legen Sie Rollen und Verantwortlichkeiten fest, skizzieren Sie Kommunikationsstrategien und sorgen Sie für eine rechtzeitige Meldung von Datenschutzverletzungen, wie im DSG vorgeschrieben.
- Regelmäßige Schulungen durchführen:
Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter zu den Datenschutzgrundsätzen, zu den Richtlinien der Organisation für den Umgang mit Daten und zur Bedeutung der Einhaltung des DSG.
- Wir können Ihnen helfen, FADP-konform zu werden!
Fachkundige Beratung, erschwingliche Lösungen und ein nahtloser Weg zur Einhaltung der Vorschriften